10,94 Millionen Euro kommen schnell für sechs Kommunen im Landkreis an
Zusätzliche Kosten für die Bewältigung der Corona-Pandemie stellen die Kommunen aktuell auch im Landkreis Helmstedt vor große finanzielle Herausforderungen. „Umso mehr freut es mich, dass die diesjährigen Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen schneller also sonst bewilligt und ausgezahlt werden. Das entlastet die kommunalen Haushalte zum richtigen Zeitpunkt“, kommentiert die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) die heutige Veröffentlichung des Niedersächsischen Innenministeriums in Hannover.
Demnach ist für sechs kreisangehörige Kommunen im Landkreis Helmstedt ein Betrag in Höhe von insgesamt 10,44 Mio. Euro vorgesehen. „Das ist eine
Die Beträge im Einzelnen:
Stadt Königslutter am Elm 1.675.000 Euro
Stadt Schöningen 1.105.000 Euro
Samtgemeinde Grasleben 2.675.000 Euro
Samtgemeinde Heeseberg 1.415.000 Euro
Samtgemeinde Nord-Elm 1.170.000 Euro
Samtgemeinde Velpke 2.405.000 Euro
Summe 10.445.000 Euro
Fakten des MI zum Bedarfszuweisungsverfahren 2022:
Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 6,6 % der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen, auch investiv, eingesetzt werden. Insgesamt hatten 43 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2022 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20% des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.
Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Der weit überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen wird in diesem Jahr Kommunen gewährt, die auch bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren.