Kleine Anfrage: Keine Entschädigung bei Wolfriss?
Die Helmstedter CDU-Landtagsabgeordnete Veronika Bode MdL hat eine Kleine Anfrage zur „Richtlinie Wolf: Gewährung der Billigkeitsleistung ohne vorherige amtliche Rissprotokollierung eines bei einem Wolfsangriff verletzten Tieres" an die niedersächsische Landesregierung gestellt.
Hintergrund ist ein Besuch bei Pferdetierhalterinnen und -haltern in Glentorf am 11. August 2025 gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Jordan MdB. Seit kurzer Zeit, so berichteten die Anwesenden den politischen Vertretern in Land und Bund, sei ein Wolfsrudel um Glentorf gesichtet. Aus Angst vor Rissen werden die Pferde jeden Abend in den Stall gebracht sowie eine Nachtwache aufgestellt. Dies hat auch zur Folge, da die Tiere nicht auf den Wiesen weiden können, dass der Heuvorrat für den Winter bereits jetzt aufgebraucht sei.
„Die Sorge und Angst der Pferdeliebhaberinnen und -liebhaber ist deutlich zu spüren. Besonders ärgerlich ist - wie uns berichtet wurde - wenn es zu Angriffen kommt, dass Wunden von verletzten Tieren theoretisch nicht versorgt werden dürfen, bis ein Prüfer/ eine Prüferin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder eine andere vom Umweltministerium bestimmte Person den Riss protokolliert hat, damit von Seiten des Landes Niedersachsen eine Billigkeitsleistung gewährt werden kann", berichtet Veronika Bode. Bis eine solche Person vor Ort sei, dauere es oft viel zu lange.
Daher will die Landtagsabgeordnete in ihrer Kleinen Anfrage von der Landesregierung unter anderem wissen, wie sich die Tierhalter/innen verhalten müssen, wenn bei einem Wolfsangriff das betroffene Tier so schwer verletzt ist, dass die tierärztliche Versorgung Vorrang vor der Rissprotokollierung hat und ob in diesem Fall die Gewährung der Billigkeitsleistung ausgeschlossen ist. Sie fragt weiterhin, sollte die Landesregierung die Entschädigungszahlung in diesem genannten Fall ausschließen, ob Rot-Grün plant, diese eventuelle Regelungslücke zu schließen.
Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, die Anfrage von Veronika Bode schriftlich zu beantworten.
Zum Hintergrund:
In der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Förderung der Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen" des Landes Niedersachsen wird als Voraussetzung zur Gewährung von Billigkeitsleistungen unter Punkt 3.1.1 vorgeschrieben: "Eine Rissbegutachtung mit amtlicher Protokollierung der beim Wolfsübergriff getöteten, verletzten oder anderweitig beeinträchtigten und in Nummer 1.3 genannten Tiere ist für jeden Einzelfall erforderlich. 3.1.2 Die Protokollierung erfolgt durch die LWK oder andere vom MU bestimmte Personen. 3.1.3 Durch die tierhaltende Person ist unmittelbar nach Feststellung des vermuteten Risses die nach Nummer 3.1.2 befugte Stelle zur Protokollierung des Wolfsrisses einzuschalten."