Veronika Bode

Unverständnis über rot-grüne Pläne zur Zerschneidung des Wahlkreises Helmstedt

Veronika Bode MdL wirft Landesregierung vor, bei neuer Wahlkreiseinteilung mit zweierlei Maß zu messen

Die CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis 8 (Landkreis Helmstedt) sowie den Betreuungswahlkreis Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter (10), Veronika Bode MdL, zeigt sich enttäuscht über den aktuellen Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes vom 13. Februar 2026. Trotz massiver Einwände aus der Region soll die Samtgemeinde Heeseberg aus dem Wahlkreis 8 herausgelöst und künftig dem neu zugeschnittenen Wahlkreis 10 Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter zugeordnet werden.

Veronika Bode MdL im Niedersächsischen Landtag (Foto: Björn Küssner).Veronika Bode MdL im Niedersächsischen Landtag (Foto: Björn Küssner).

„Es ist für mich in nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung an dieser unnötigen Zerfaserung unseres bewährten Wahlkreises 8 festhält“, erklärt Bode. „Die Samtgemeinde Heeseberg ist historisch, kulturell und verwaltungstechnisch fest im Landkreis Helmstedt verwurzelt. Eine Herauslösung würde gewachsene Strukturen ohne sachliche Notwendigkeit aufbrechen und die politische Geschlossenheit unserer Region schwächen.“

Bereits im November 2025 hatte sich die Christdemokratin in einem Schreiben an die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens ausdrücklich für den Verbleib Heesebergs im Wahlkreis 8 eingesetzt. Unterstützung erhielt sie dabei von der Samtgemeinde selbst, dem Landkreis Helmstedt sowie vom Kreiswahlleiter des Landkreises Wolfenbüttel. Alle Beteiligten hatten sich klar gegen die Herauslösung ausgesprochen.

„Wenn sich Kommunen, Landkreis und Wahlleitung einig sind und praktikable Alternativzuschnitte auf dem Tisch liegen, darf die Landesregierung das nicht einfach ignorieren“, so Bode weiter. So liege unter anderem ein sachgerechter Vorschlag des Wolfenbütteler Kreiswahlleiters vor, durch eine andere Zuordnung einzelner Ortschaften im Raum Salzgitter die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, ohne Heeseberg aus dem Wahlkreis Helmstedt herauszulösen.

Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom Dezember 2024. Demnach müssen die Wahlkreise zur Landtagswahl 2027 so zugeschnitten sein, dass ihre Einwohnerzahl nicht mehr als 15 Prozent vom landesweiten Durchschnittswert abweicht. Diese Vorgaben machen eine Anpassung der Wahlkreise grundsätzlich erforderlich.

Der jetzt vorgelegte rot-grüne Gesetzesentwurf sieht dennoch vier Ausnahme-Wahlkreise vor, die die Vorgaben des Staatsgerichtshofs nicht einhalten. SPD und Grüne berufen sich dabei auf einen Passus im sogenannten Bückeburger Urteil, der „besondere Gründe“ für Abweichungen zulässt. Als mögliche Gründe wurden historisch gewachsene Gemeindegrenzen, geographische Besonderheiten oder die „lokale Kohärenz oder landsmannschaftliche Zugehörigkeit“ genannt.

Nach Auffassung der Hannoveraner Koalitionsfraktionen lägen solche besonderen Gründe in Gifhorn, Wilhelmshaven, Holzminden und Lüneburg vor. Beispielsweise wird im Fall Gifhorn argumentiert, der ursprüngliche Vorschlag des Landeswahlleiters, die Gemeinde Isenbüttel von Gifhorn-Süd dem Wahlkreis Gifhorn-Nord zuzuschlagen, berücksichtige nicht die klare Trennung zwischen Nord- und Südkreis. Als Begründung werden unter anderem unterschiedliche Schuleinzugsbereiche, Lokalzeitungen und sogar die Kreisklassen der Fußballvereine angeführt.

Dazu erklärt Veronika Bode abschließend: „Ich verstehe nicht, dass für Gifhorn Argumente wie Schuleinzugsbereiche, Lokalzeitungen und Fußballkreisklassen als schützenswerte gewachsene Strukturen gelten sollen – während die Samtgemeinde Heeseberg ohne mit der Wimper zu zucken aus ihrem mit dem Landkreis deckungsgleichen Wahlkreis herausgelöst wird. Was für Gifhorn gilt, muss für Heeseberg mindestens ebenfalls Anwendung finden. Auch bei uns bestehen gewachsene Verwaltungsstrukturen, enge kommunale Verflechtungen und eine klare regionale Identität. Hier wird mit zweierlei Maß messen."