Veronika Bode

Neue Förderrichtlinie für Gastronomen ist da

Landtagsabgeordnete wirbt für Unterstützung der Gaststättenbetriebe

Wie die Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) mitteilt, hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium nun eine Förderrichtlinie für Gaststättenbetriebe veröffentlicht. „Viele Gastronomen, besonders die mit Saalbetrieb, leiden stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Seit Monaten kämpfe ich mit meinen Kollegen für ihre Interessen. Deshalb freue ich mich, dass unsere politischen Initiativen zum Wohle der Branche in Hannover auf fruchtbaren Boden fallen“, sagte Veronika Koch. Und sie hob hervor: „Ein herzlicher Dank gilt Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für das stets offene Ohr für die Belange der Wirtsleute. Gerade der ländliche Raum braucht Gasthäuser!“  
 
Veronika Koch MdL wirbt für die neue Förderrichtlinie für die GastronomieVeronika Koch MdL wirbt für die neue Förderrichtlinie für die Gastronomie
Durch die Corona-Krise waren insbesondere die Gaststättenbetriebe zeitlich direkt und unmittelbar vom Lockdown betroffen. Sie und der Veranstaltungsbereich erleiden durch die noch immer bestehenden Beschränkungen weiterhin erheblich unter den Umsatzeinbußen. Mit dem Gaststättenförderprogramm sollen sie in die Lage versetzt werden, notwendige investive Qualitätsverbesserungen ihres Angebots zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen umzusetzen.
 
Konkret werden über die Richtlinie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe gefördert. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Innen- und Außenbereichs an pandemiespezifische Belange wie z. B. Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebes (Lüftungs-, Hygiene- oder Spül- und Küchentechnik, Outdoorheizkonzepte) oder Maßnahmen des vorbeugenden Hygieneschutzes (z. B. Trennwände). Es wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt 100 000 EUR. Fördervorhaben mit einer Fördersumme unter 5 000 EUR sind nicht förderfähig. 
 
Die Richtlinie bei der NBank oder auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums hier online zu bekommen: https://www.mw.niedersachsen.de/download/159984