Veronika Bode

Kita-Gesetz schafft Planungssicherheit und mehr Qualität

Landtagsabgeordnete kommentiert den finalen Gesetzentwurf der CDU-SPD-Koalition vom Wochenende

„Der zum Wochenende erarbeitete Gesetzesentwurf zum KitaG schafft Planungssicherheit und mehr Qualität in unseren Kindertagesstätten. Ich danke unseren Bildungspolitikern - allen voran Mareike Lotte Wulf - für diese guten Ergebnisse“, kommentierte die Landtagsabgeordnete Veronika Koch den Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes. Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU haben sich am Wochenende gemeinsam mit der Landesregierung auf den gemeinsamen Vorschlag für den neuen Gesetzestext. Damit soll im Kern die Betreuungsqualität gesteigert sowie dem Fachkräftemangel bei erzieherischen Berufen langfristig entgegengewirkt werden. 
 
Veronika Koch MdL kommentiert den Gesetzentwurf zum Kita-Gesetz in Niedersachsen.Veronika Koch MdL kommentiert den Gesetzentwurf zum Kita-Gesetz in Niedersachsen.
Des Weiteren enthält der Entwurf einen Stufenplan zur Einführung einer dritten Fachkraft. Und es wird das wichtige Ziel verfolgt, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu stärken. 
 
Der geeinte Gesetzesentwurf sieht folgende Eckpunkte vor:
Die Kindertagespflege wird neben den Kindertageseinrichtungen in das Gesetz aufgenommen. 
Der Fachkräftekatalog wird durch einen erleichterten Berufszugang für zusätzliche Abschlüsse erweitert. 
Ausweitung der Finanzhilfefähigkeit für unterhälftig beschäftigte Fachkräfte. 
Die personelle Mindestausstattung in Randzeiten wird denen in Kernzeiten gesetzlich angeglichen. 
Einrichtung eines Landeselternrats. 
Flexibilisierung der Vertretungsregelungen. 
Gesetzliche Implementierung der ersten beiden Stufen des Stufenplans zur Einführung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen: 
o Stufe 1: Mindestens 2.000 zusätzliche Auszubildende ab dem 01.08.2023 mit 15 Std. pro Woche in den Einrichtungen, Anleitungsstunden für die Einrichtung 
o Stufe 2: Finanzierung von 20 Stunden von Drittkräften in Ganztagesgruppen mit mindestens 19 Plätzen zum 01.08.2027 
Die weiteren Stufen 3 - 5 werden wir mit einem begleitenden Entschließungsantrag definieren und absichern.
 
Stufenweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
Die Einführung eines Stufenplans hat das Ziel, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu stärken. Eine frühe Rechtsverbindlichkeit der jeweiligen Stufen kann wegen des zu erwartenden Bedarfs an zusätzlichen Fachkräften nicht umgesetzt werden.
 
Finanzierungsgrundlage ist die von der Bundesfamilienministerin und vom Bundesfinanzminister zugesicherte Verantwortung für die KiTa-Finanzierung in Niedersachsen durch den Bund sowie die zu fällende Entscheidung über eine Verstetigung des Gute-Kita-Gesetzes (KiQuTG). Sollte diese Verantwortung durch eine neue Bundesregierung nicht wahrgenommen werden, werden die Kosten aus Landesmitteln getragen.
 
Wachsende Nachfrage frühkindlicher Bildung
Die Neugestaltung des KiTaG setzt den erfolgreich beschrittenen Weg fort, die frühkindliche Bildung zu einem selbstverständlichen Teil der Bildungsbiografie in Niedersachsen zu machen. Sie ist eine Reaktion auf und Förderung von der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung, die sich in eindrucksvollen Zahlen belegen lässt:
Zwischen 2015 und 2020 stieg der Anteil der ganztagsbetreuten 0 bis 3-jährigen Kinder von 41,4 auf 47,1 Prozent. Der Anteil der 3 bis unter 7-Jährigen von 28,4 auf 41, 0 Prozent. 
Im selben Zeitraum konnten über die Auslastung von bestehenden und Schaffung neuer Gruppen in Kindertageseinrichtungen insgesamt 47.950 Kinder bis 14 Jahren zusätzlich betreut werden. 
2015 betrug die durchschnittliche Betreuungszeit von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 33,1 Stunden pro Woche, in 2020 lag sie bei 34,5 Stunden. In der Altersklasse 3 bis unter 7 Jahren stieg die Betreuungszeit von 30,5 auf 33,2 Stunden. 
 
Das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ist von 2015 auf 2020 von 55.953 auf 73.212 (+17.259) Personen gestiegen, bei den pädagogischen Fachkräften gab es ein Plus von 13.738 (44.101 auf 57.839).