Niedersachsen fördert neues Feuerwehr-Flaggschiff HLF20 in Königslutter
Die Beschaffung des neuen Großfahrzeuges HLF20 in der Schwerpunktfeuerwehr Königslutter unterstützt das Land Niedersachsen mit einer besonderen Bedarfszuweisung. Wie die Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) mitteilt, erhält die Stadt Königslutter dafür 465.000,- Euro, was deutlich über den ursprünglich veranschlagten Kosten liegt. Noch im Haushaltsplan 2022 rechnete die Stadt mit einer Gesamtinvestition von 452.000,- Euro und kann somit den aktuellen Kostensteigerungen des Marktes begegnen. „Ich freue mich, dass das neue Feuerwehr-Flagschiff HLF20 für die Kameradinnen und Kameraden in Königslutter nun ermöglicht wird. Zugeich wird der städtische Haushalt entlastet“, sagt Veronika Koch am Tag nach der Bekanntgabe durch das Niedersächsische Innenministerium in Hannover.
Noch weitere zwei Kommunen können sich ebenfalls über besondere Finanzhilfen für ihre baulichen Brandschutz-Projekte freuen. So erhält der Landkreis Helmstedt 480.000,- Euro für Brandschutzmaßnahmen am östlichen Collegienflügel in Helmstedt. Und die Stadt Schöningen kann mit 415.000,- Euro für die brandschutztechnische und energetische Sanierung des Rathauses rechnen.
„Mit dem gelöschten Moorbrand in Gifhorn und zahlreichen Einsätzen hier bei uns während der extremen Trockenheit, wird deutlich, welche überragende Bedeutung der Brandschutz in unserem Land hat. Deshalb ist es gut und richtig, dass Niedersachsen unsere Kommunen aktiv bei der Vorsorge und bei der zeitgemäßen Ausstattung hilft. Gerade das ist ein tolles Signal und ein Zeichen der Wertschätzung an alle aktiven Feuerwehrleute, die mit ihrer Einsatzbereitschaft für uns alle da tagtäglich sind“, so die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch.
Insgesamt schüttet das Niedersächsische Innenministerium an 28 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen die Sonderbedarfszuweisungen mit rund 16 Millionen Euro aus und setzt damit ein wichtiges Förderinstrument für die Kommunen ein. Gefördert werden im Verfahren 2022 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden sind dies die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.